Staatsanwaltschaften sehen in Aufzeichnungen der Rechtsanwälte von ins Visier geratenen Unternehmen wertvolle Beweisquellen. Und sie legen ihre Zurückhaltung gegenüber Rechtsanwälten ab. Durchsuchungen von Kanzleien in „Cum-Ex“-Steuerstrafverfahren, im „Dieselskandal“ und bei der anwaltlichen Ombudsfrau eines Energieunternehmens belegen dies ebenso wie die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen aus Internal Investigations. Über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen herrscht Uneinigkeit: Die Causa „Volkswagen“ liegt derzeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.