Seit dem 01.01.2023 ist das LkSG für viele Unternehmen Realität geworden, nicht nur für die unmittelbaren Gesetzesadressaten, sondern auch für viele ihrer Lieferanten. Welche Erkenntnisse haben Unternehmen bei der Umsetzung bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim Monitoring des Gesetzes gewonnen. Inwieweit können diese Erkenntnisse Unternehmen helfen, die ab dem 01.01.2024 unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und wie müssen sich Unternehmen auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) vorbereiten? Diese Fragen würden wir gerne mit Ihnen diskutieren!